| A) GELTUNG:
1.
Die BA-Bachler GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2.
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
3.
Entgegenstehend oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Geschäftspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von der BA-Bachler GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.
4.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, ersetzt.
B) VERTRAGSABSCHLUSS:
1.
Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot der BA-Bachler GmbH bzw. das Auftragsschreiben des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung ( Werklohn, Kaufpreis ) festgehalten sind. Die Angebote der BA-Bachler GmbH sind freibleibend und unverbindlich bis zum rechtswirksamen Vertragsabschluss.
2.
Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei der BA-Bachler GmbH gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrages durch die BA-Bachler GmbH zustande. Die Annahme hat in Schriftform (zB durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass die BA-Bachler GmbH zweifelsfrei zu erkennen gibt (zB durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.
C) LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG, MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN:
1.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung (Anbot) oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
2.
Alle Leistungen der BA-Bachler GmbH (insbesondere Anbote und Auftragsbestätigungen) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen frei zu geben. Bei nicht fristgerechter Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.
Der Kunde hat die BA-Bachler GmbH unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen zu versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Der Kunde trägt die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben der BA-Bachler GmbH entstehen.
D) TERMINE:
1.
Frist- und Terminsabsprachen sind schriftlich fest zu halten bzw. zu bestätigen. Die BA-Bachler GmbH wird die vereinbarten Termin einhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der BA-Bachler GmbH eine angemessene, mindest aber drei Wochen währende Nachfrist gesetzt hat. Die Frist beginnt mit dem Zugang eines Schreibens unter Fristsetzung an die BA-Bachler GmbH.
2.
Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurück treten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der BA-Bachler GmbH.
3.
Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Geschäftspartner der BA-Bachler GmbH – entbinden die BA-Bachler GmbH jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrages notwendigen Verpflichtungen im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzuges verlängert.
E) RÜCKTRITT VOM VERTRAG:
Die BA-Bachler GmbH ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Nachfristsetzung von 14 Tagen im Zahlungsverzug ist; berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf die Aufforderung der BA-Bachler GmbH weder Akonti noch taugliche Sicherheiten leistet.
F) HONORAR:
1.
Für alle Arbeiten der BA-Bachler GmbH, die aus welchem Grund immer vom Kunden nicht beansprucht werden, gebührt der BA-Bachler GmbH die ursprüngliche vereinbarte Vergütung.
Eine Stornierung der beauftragten Leistung durch den Kunden ist nur bis zum Ausführungsbeginn der beauftragten Leistung und nur gegen eine Stornogebühr von 30% der Auftragssumme möglich.
2.
Kostenvoranschläge der BA-Bachler GmbH sind grundsätzlich unverbindlich und nur dann unentgeltlich, wenn Unentgeltlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde.
Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten der von der BA-Bachler GmbH schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 10 % überstiegen werden, wird die BA-Bachler GmbH den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach dem entsprechenden schriftlichen Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig eine kostengünstigere Ausführungsform einfordert.
G) ZAHLUNG - EIGENTUMSVORBEHALT:
1.
Die Rechnungen der BA-Bachler GmbH werden, soweit keine anderen Zahlungsziele ausdrücklich und schriftlich zugestanden sind, netto Kassa ohne jeden Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
Bei verspäteten Zahlungen gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 1333 ABGB ( Unternehmerzinsen ) als vereinbart.
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der BA-Bachler GmbH.
2.
Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung von Forderungen gegen ihn verbundene Kosten und Aufwände, insbesondere Mahnkosten des Anwaltes der BA-Bachler GmbH oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten (zB Inkassospesen), zu tragen.
3.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die BA-Bachler GmbH sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossene Verträge, erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
4.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der BA-Bachler GmbH aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurden von der BA-Bachler GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
H) GEWÄHRLEISTUNG UND SCHADENERSATZ:
1.
Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistungserbringung durch die BA-Bachler GmbH schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Anzeige von Mängeln steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die BA-Bachler GmbH zu. Eine Wandlung des Vertrages ist nur zulässig, wenn die BA-Bachler GmbH wesentliche Mängel nicht binnen angemessener Frist behebt.
2.
Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel seitens der BA-Bachler GmbH oder von ihr namhaft gemachter Dritter in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der BA-Bachler GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat. Die BA-Bachler GmbH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn dies unmöglich ist oder für die BA-Bachler GmbH mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre.
3.
Die Beweilastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der BA-Bachler GmbH ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
4.
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mangelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der BA-Bachler GmbH beruhen.
Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz hat der Kunde zu beweisen.
5.
Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
6.
Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
I) SONSTIGES:
1.
Die Rücknahme des sogenannte "EnergyChecker" ist mit dem Einloggen des PIN auf der Homepage der BA-Bachler GmbH nicht mehr möglich.
Rückgaben sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der BA-Bachler GmbH möglich und wird eine diesbezügliche Manipulationsgebühr von 25 % des Kaufpreises vereinbart.
2.
Hinsichtlich sämtlicher Rücksendungen der vom Kunden erworbenen Ware gilt vereinbart, dass dieser die Rücksendungen auf eigene Rechnung und Gefahr vorzunehmen hat.
Dies gilt insbesondere auch für erforderliche Mängelbehebungen der BA-Bachler GmbH im Zusammenhang mit Gewährleistungsvorschriften.
J) ANZUWENDENDES RECHT:
Auf sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus den Vertragsbeziehungen zwischen der BA-Bachler GmbH und dem Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht (materielles Recht und Verfahrensrecht) unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.
K) ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND:
1.
Erfüllungsort ist der Sitz der BA-Bachler GmbH in 8962 Gröbming.
2.
Für alle Rechtsstreitigkeiten aus wie immer namenhabenden Rechtsbeziehungen zwischen der BA-Bachler GmbH und dem Kunden wird, unabhängig der Höhe des Streitwertes, die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Schladming und ein allenfalls an dessen Stelle tretendes Gericht vereinbart. |